Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Leistung
Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Seminarbeschreibung.

2. Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme an dem Seminar erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die gesetzlichen Auflagen zum Führen eines
Hundes in dem Bundesland in dem die Leistung in Anspruch genommen wird, erfüllt
werden. Es muss für jeden Hund eine gültige Haftpflichtversicherung vorliegen. Der
Kunde versichert, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist.
Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch ihn oder seinen Hund verursacht werden.

3. Anmeldung
Der Veranstalter verpflichtet sich, alle Angaben in der Anmeldung strikt vertraulich zu
behandeln und die Daten nicht an Dritte weiterzugeben.
Der Veranstalter behält sich eine Änderung des Veranstaltungsortes vor, sofern dies aus
organisatorischen Gründen erforderlich sein sollte.
Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden zur
Seminarabwicklung und Kundenverwaltung verarbeitet.

4. Bezahlung
Eine Anzahlung von 100,00 Euro wird 14 Tage nach Anmeldung fällig.
Ist die Anzahlung nach 14 Tagen nicht auf dem Konto des GSV Raunheim
eingegangen, wird der Seminarplatz neu vergeben.
Die restliche Seminargebühr ist spätestens 8 Wochen vor Seminartermin zu
überweisen.

5. Stornierung durch den Kunden
Bei Rücktritt bis 8 Wochen vor dem Seminar wird die Anzahlung von 100,00 Euro
zurückerstattet.
Bei Rücktritt ab 6 Wochen vor dem Seminar wird die Anzahlung in Höhe 100,00 Euro als
Stornokosten einbehalten, wenn der Platz nicht neu vergeben werden kann.
Bei Rücktritt ab 2 Wochen vor dem Seminar wird die Anzahlung in Höhe von 100,00
Euro als Stornokosten einbehalten, auch wenn der Platz neu vergeben werden kann.
Bei Rücktritt ab 2 Tagen vor dem Seminar wird die Anzahlung in Höhe 100,00 Euro als Stornokosten einbehalten. Zusätzlich werden die restlichen Seminargebühren nachgefordert.
gesamten Vertrages zur Folge.

6. Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Gefährdung anderer Kunden oder der Veranstaltung ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung o.g. Stornogebühren vom Vertrag zurücktreten.
Der Veranstalter ist berechtigt, eine Veranstaltung bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn abzusagen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall wird eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche der Kunden bestehen nicht.
Bei Ausfall eines Referenten z. B. auf Grund von Krankheit und in Fällen höherer Gewalt, kann es auch kurzfristig zu einer Absage der Veranstaltung kommen. In diesem Fall bemüht sich der Veranstalter um eine Ersatzveranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt. Gezahlte Teilnahmegebühren bleiben hierbei gültig. Auf Verlangen werden bezahlte Teilnahmegebühren jedoch auch zurückerstattet. Für darüberhinausgehende Schäden und Kosten, die dem Kunden durch den Veranstaltungsausfall entstehen, haftet der Veranstalter nicht.

7. Haftung durch den Veranstalter
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die von Dritten oder deren Hunden herbeigeführt werden.

8. Film- und Fotoaufnahmen
Filmaufnahmen durch Teilnehmer sind während der Veranstaltung grundsätzlich untersagt. Fotos dürfen nach Einverständnis aller Teilnehmer gemacht werden.
Der Veranstalter hält sich das Recht vor, während der Veranstaltung Fotos und Filmaufnahmen zu machen, um diese für Werbezwecke auf seiner Homepage oder bei Facebook zu nutzen.

9. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingung bzw. des gesamten Vertrages zur Folge.