Regelung zur Rückerstattung von Seminargebühren

Grundsätzliche verpflichtet die Anmeldung zur Zahlung.
Bei Verhinderung kann der gebuchte Teilnehmer einen Ersatzteilnehmer be-nennen. Findet er keinen Ersatzteilnehmer erhält er nach folgenden Regelun-gen eine Rückerstattung / ist er verpflichtet, folgende Zahlung zu leisten:
• Bis 8 Wochen vor Seminartermin erfolgt eine Rückerstattung von 50% / ist eine Zahlung von 50% des Seminarpreises zu leisten.
• Bis 4 Wochen vor Seminarbeginn erfolgt eine Rückerstattung von 30% / ist eine Zahlung von 70% des Seminarpreises zu leisten.
• Unter 4 Wochen erfolgt keine Rückerstattung wenn kein Ersatzteilneh-mer gestellt wird.

Bildrechte:
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Teil- und/oder Ganz-bildaufnahmen die während der Teilnahme an einer Veranstaltung gemacht werden, zur Veröffentlichung in sämtlichen Medien (Print, Internet) verwendet werden dürfen.

Haftung:
Der Aufenthalt auf dem gesamten Vereinsgelände erfolgt auf eigene Gefahr und Haftung. Die Benutzung der Geräte und des Geländes des Vereins erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr. Für auftretende Schäden/Verletzungen wird keine Haftung seitens der SV OG Herbolzheim (Veranstalter) übernommen. Jeder Teilnehmer ist für sich und sein Tier selbst verantwortlich und kommt für Schä-den und/oder Verletzungen selbst auf. Der Verein übernimmt keine Aufsichts-pflicht

Mit der Seminaranmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass sein Hund ord-nungsgemäß geimpft, haftpflichtversichert und gesund ist.